LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 13.09.2005
15 Sa 2194/04
Normen:
KSchG § 2 ; BGB § 133 § 140 § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main - 17/15 Ca 3335/04 - 20.10.2004,

Sozial ungerechtfertigte ordentliche Änderungskündigung bei Beginn geänderter Vertragsbedingungen vor Ende der Kündigungsfrist

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 2194/04

DRsp Nr. 2006/19755

Sozial ungerechtfertigte ordentliche Änderungskündigung bei Beginn geänderter Vertragsbedingungen vor Ende der Kündigungsfrist

»1. Enthält bei einer ordentlichen Änderungskündigung das vom Arbeitnehmer unter Vorbehalt akzeptierte Änderungsangebot für den Beginn der geänderten Vertragsbedingungen ein Datum, das vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt, führt dies dazu, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. 2. Eine Umdeutung des Änderungsvertrages (§ 140 BGB) in einen Vertrag, nach dem die geänderten Bedingungen erst zum Ende der Kündigungsfrist einsetzen, ist in einer solchen Konstellation nicht möglich.«

Normenkette:

KSchG § 2 ; BGB § 133 § 140 § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.

Für die Angaben bezüglich der Sozialdaten der klagenden Partei und bezüglich des Arbeitsverhältnisses, hinsichtlich der anwendbaren Tarifverträge und auch hinsichtlich der maßgebenden Bruttomonatsvergütung wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.