Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung.
Für die Angaben bezüglich der Sozialdaten der klagenden Partei und bezüglich des Arbeitsverhältnisses, hinsichtlich der anwendbaren Tarifverträge und auch hinsichtlich der maßgebenden Bruttomonatsvergütung wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen.
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