I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 abgeändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
II. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 25. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
III. Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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