Die Berufungen der Kläger zu 2. und 3. gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 9. November 2011 werden zurückgewiesen.
Die Kläger zu 2. und 3. tragen die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1.-6. und zu 8., die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 60.000,00 Euro festgesetzt.
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