LAG Hamm - Beschluss vom 29.06.2005
14 Ta 351/05
Normen:
ZPO § 120 Abs. 4 § 127 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1180/03

Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei Ablehnung wirtschaftlicher Überprüfung einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe durch Rechtspfleger

LAG Hamm, Beschluss vom 29.06.2005 - Aktenzeichen 14 Ta 351/05

DRsp Nr. 2005/11536

Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors bei Ablehnung wirtschaftlicher Überprüfung einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe durch Rechtspfleger

»Der Bezirksrevisor kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger eine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe ablehnt.«

Normenkette:

ZPO § 120 Abs. 4 § 127 Abs. 3 ;

Gründe: