Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 13. Juli 2016 aufgehoben, soweit es die Klägerin betrifft. Insoweit wird die Sache an das Sozialgericht Cottbus zurückverwiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Insoweit sind außergerichtliche Kosten für die Verfahren erster und zweiter Instanz nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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