Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 27. April 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich gegen die Vollstreckung einer Geldforderung im Wege der Pfändungs- und Überweisungsverfügung.
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