Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 7. Oktober 2013 wird als unzulässig verworfen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|