LSG Hamburg - Urteil vom 25.01.2018
L 4 AS 72/17
Normen:
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; Alg II-V § 3 Abs. 6;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 61 AS 1093/16

SGB-II-LeistungenSchätzung des EinkommensRechtswidrigkeit einer Schätzung

LSG Hamburg, Urteil vom 25.01.2018 - Aktenzeichen L 4 AS 72/17

DRsp Nr. 2018/3949

SGB-II -Leistungen Schätzung des Einkommens Rechtswidrigkeit einer Schätzung

Eine Einkommensschätzung ist rechtswidrig, wenn es an der ausreichenden Ermittlung der Grundlagen der Schätzung sowie ihrer ausreichenden Darlegung mangelt.

Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 30. Januar 2017 sowie die Bescheide des Beklagten vom 10. März 2015 und der Überprüfungsbescheid vom 23. September 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Februar 2016 aufgehoben.

Der Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB X § 44 Abs. 1 S. 1; Alg II-V § 3 Abs. 6;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die endgültige Festsetzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2014 und die entsprechende Erstattung vorläufig gewährter Leistungen.