BSG - Beschluss vom 16.04.2018
B 14 AS 10/18 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 20.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AS 3832/17
SG Karlsruhe, vom 30.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 2068/17

SGB-II-LeistungenPKH-VerfahrenNichtzulassungsbeschwerdeGrundsatzrügeKlärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage

BSG, Beschluss vom 16.04.2018 - Aktenzeichen B 14 AS 10/18 BH

DRsp Nr. 2018/5990

SGB-II -Leistungen PKH-Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde Grundsatzrüge Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage

Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ist nur anzunehmen, wenn eine Rechtsfrage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist.

Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2017 - L 3 AS 3832/17 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe: