Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. November 2016 werden als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Kläger streiten um höhere Leistungen nach dem SGB II, hier Kosten für Unterkunft und Heizung für die Zeit von März bis August 2011.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|