Der Antrag des Klägers, ihm für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Mai 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin A in M beizuordnen, wird abgelehnt.
I
Streitig ist die Übernahme weiterer Heizkosten für den Zeitraum vom 9.3.2008 bis 5.3.2010 durch den Beklagten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|