LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 31.01.2018
L 32 AS 1223/15
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 190 AS 31791/12

SGB-II-LeistungenKosten der Unterkunft und HeizungFeststellung der Angemessenheit der Kosten mittels ProdukttheorieUmfang der gerichtlichen Kontrolldichte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2018 - Aktenzeichen L 32 AS 1223/15

DRsp Nr. 2018/4245

SGB-II -Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung Feststellung der Angemessenheit der Kosten mittels Produkttheorie Umfang der gerichtlichen Kontrolldichte

1. Die Ermittlung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung erfordert eine Einzelfallprüfung; diese hat für die Unterkunftskosten und die Heizkosten getrennt zu erfolgen. 2. Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie festzustellen; diese stellt auf das Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standard (als Summe von angemessener Kaltmiete je Quadratmeter und angemessenen kalten Betriebskosten) ab, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt. 3. Der abstrakt angemessene Quadratmeterpreis für die Unterkunft (Bruttokaltmiete) setzt sich damit aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten zusammen.