LSG Sachsen - Urteil vom 14.02.2017
L 7 AS 2055/13
Normen:
SGB II § 22 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 05.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 29 AS 1110/13

SGB-II-LeistungenKosten der Unterkunft und HeizungAufforderung zur Kostensenkung

LSG Sachsen, Urteil vom 14.02.2017 - Aktenzeichen L 7 AS 2055/13

DRsp Nr. 2017/5962

SGB-II -Leistungen Kosten der Unterkunft und Heizung Aufforderung zur Kostensenkung

Bei einer Kostensenkungsaufforderung handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (lediglich) um ein Informationsschreiben mit Aufklärungs- und Warnfunktion und das Kostensenkungsverfahren stellt ein Angebot an den Leistungsberechtigten dar, in einen Dialog über die Angemessenheit der Unterkunftskosten einzutreten, ohne dabei aber den Leistungsträger zu verpflichten, im Einzelnen aufzuzeigen, auf welche Weise die Kosten der Unterkunft und Heizung gesenkt werden könnten.

I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 5. November 2013 geändert: Der Bescheid des Beklagten vom 25.10.2012 in der Fassung des Aufhebungsbescheides vom 11.12.2012, des Änderungsbescheides vom 11.12.2012, des Aufhebungsbescheides vom 12.02.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.01.2013 und in der Fassung des Änderungsbescheides vom 17.09.2013 wird insoweit abgeändert, dass der Beklagte den Klägerinnen Leistungen nach dem SGB II für Dezember 2012 in Höhe von 534,46 EUR, für Januar 2013 in Höhe von 329,01 EUR, für Februar 2013 in Höhe von 332,20 EUR und für März 2013 in Höhe von 889,52 EUR zu leisten hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.