Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. November 2016 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. Mai 2016 bis 31. Oktober 2016.
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