Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 26. November 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Entfernung ihrer Kontoauszüge aus der Verwaltungsakte des Beklagten.
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