Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. November 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt W. aus W. beizuordnen, wird abgelehnt.
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