1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Anerkennung eines Unfalles vom 23.06.2007 als Arbeitsunfall streitig.
Die 1966 geborene Klägerin war zum Unfallzeitpunkt Partnerin und Abteilungsleiterin bei der Firma PW. HC. in B-Stadt. Am 23.06.2007 gegen 13:00 Uhr verletzte sie sich eigenen Angaben zufolge beim Abseilen, wobei ihr das Seil ins rechte Auge schlug. Dr. HL. stellte einen Zustand nach Contusio bulbi mit Vorderkammerbluten und Iridodialyse fest.
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