LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.01.2014
L 13 SB 51/12
Normen:
SGB IX § 145; SGB IX § 146;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 17.02.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 192 SB 2540/08

SchwerbehindertenrechtNachteilsausgleich wegen erheblicher Gehbehinderung mit dem Merkzeichen GBewegungseinschränkungen auch durch psychogene Faktoren beachtlich

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2014 - Aktenzeichen L 13 SB 51/12

DRsp Nr. 2014/8040

SchwerbehindertenrechtNachteilsausgleich wegen erheblicher Gehbehinderung mit dem Merkzeichen "G"Bewegungseinschränkungen auch durch psychogene Faktoren beachtlich

1. Für das Merkzeichen "G" ist regelmäßig auf orthopädische Einschränkungen des Gehvermögens abzustellen. 2. Daneben kann auch ein psychogen verursachter, behinderungsbedingter Schwankschwindel als psychogene Gangstörung erheblich sein. 3. Zusammen mit vorhandenen orthopädischen Einschränkungen kann dies dazu führen, dass die behinderte Person ohne fremde Begleitung keine nennenswerten Wege unter ortsüblichen Bedingungen zurücklegen kann und damit insgesamt ihr Gehvermögen im Rechtssinne erheblich beeinträchtigt ist. 4. Es ändert sich daran nichts, weil die psychogene Gangstörung weder zu den hinorganischen Anfälle nach D 1.e noch den Störungen der Orientierungsfähigkeit nach D 1.f VersmedV zählt. Diese Regel-Beispiele in der VersmedV sind nämlich nicht abschließend, sondern für dort nicht erwähnten Behinderungen allein als Vergleichsmaßstab benannt.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 17. Februar 2012 geändert.