LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 05.05.2015
L 11 SB 277/14 NZB
Normen:
SGB X § 25 Abs. 5 S. 3; SGB X § 64 Abs. 1 S. 1; SGG § 84a;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 30.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 40 SB 1432/13

Schwerbehindertenrechtliches Widerspruchsverfahren; Kostenfreiheit; keine Erhebung von Portokosten für Aktenversendung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2015 - Aktenzeichen L 11 SB 277/14 NZB

DRsp Nr. 2015/14495

Schwerbehindertenrechtliches Widerspruchsverfahren; Kostenfreiheit; keine Erhebung von Portokosten für Aktenversendung

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat der Klägerin auch deren außergerichtlichen Kosten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten.

Normenkette:

SGB X § 25 Abs. 5 S. 3; SGB X § 64 Abs. 1 S. 1; SGG § 84a;

Gründe:

Die zulässige Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2014 ist nicht begründet. Gründe für die Zulassung der Berufung im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) liegen nicht vor.