LAG Saarland - Urteil vom 28.05.1996
3 Sa 12/96
Normen:
Gesetz betreffend Regelung des Zusatzurlaubes für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vom 22.06.1950 (ABl S. 452) und 06.07.1953 (ABl S. 440) im Saarland § 1; SchwbG § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 47 Satz 2;
Vorinstanzen:
ArbG Saarlouis - 2 Ca 90/95 - 14.12.95,

Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub - Grad der Behinderung

LAG Saarland, Urteil vom 28.05.1996 - Aktenzeichen 3 Sa 12/96

DRsp Nr. 2001/5686

Schwerbehinderte: Anspruch auf Zusatzurlaub - Grad der Behinderung

1. Nach dem saarländischen "Gesetz betreffend Regelung des Zusatzurlaubes für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft" vom 22.6.1950 i.d.F. vom 30.6.1951 steht allen Arbeitnehmern im Saarland mit einem anerkannten Grad der Behinderung von 25 % - 49 % ein Zusatzurlaub zu. Dieser umfasst eine halbe Arbeitswoche, das sind bei einer 5-Tage-Woche 2,5 Arbeitstage pro Kalenderjahr. 2. Das Gesetz ist weder wegen Unbestimmtheit verfassungswidrig und somit nichtig noch wurde die Regelung für Leichtbehinderte wegen Gesetzeskonkurrenz durch das Schwerbehindertengesetz von 1974 bzw. 1986 verdrängt.

Normenkette:

Gesetz betreffend Regelung des Zusatzurlaubes für kriegs- und unfallbeschädigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vom 22.06.1950 (ABl S. 452) und 06.07.1953 (ABl S. 440) im Saarland § 1;