»1. Streitigkeiten zwischen Schwerbehindertenvertretung und Arbeitgeber über die Freistellung der Vertrauensleute zur Schulungsteilnahme sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden.2. Besteht in dem Betrieb ein Wirtschaftsausschuss, an dessen Sitzungen die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten beratend teilnimmt, so ist der Erwerb von Basiswissen über den Wirtschaftsausschuss als erforderlich anzusehen (hier: Seminar "Wirtschaftsausschuss Teil I").«