Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 24.07.2013 - 5 BVGa 21/13 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:
Die Beteiligte zu 4) wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, das Betriebsratsmitglied A für die Teilnahme an dem Seminar des Veranstalters i "BEM Teil 2 Vertiefung betriebliches Eingliederungsmanagement" vom 05.08.2013 bis 09.08.2013 in L von der Arbeitspflicht freizustellen.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um die Freistellung von zwei Betriebsratsmitgliedern (Beteiligter zu 2 und 3) für eine Schulungsveranstaltung.
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