LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.04.2005
15 Sa 129/04
Normen:
BGB § 329 § 613 a Abs. 2 ; BetrAVG § 7 § 16 Abs. 4 § 77 Abs. 4 ; EStG § 6a ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 30.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 3695/03

Schuldner einer zugesagten vorgezogenen Altersrente, Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Anpassungsprüfung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2005 - Aktenzeichen 15 Sa 129/04

DRsp Nr. 2005/18035

Schuldner einer zugesagten vorgezogenen Altersrente, Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Anpassungsprüfung

Normenkette:

BGB § 329 § 613 a Abs. 2 ; BetrAVG § 7 § 16 Abs. 4 § 77 Abs. 4 ; EStG § 6a ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien ist streitig, ob die Beklagte - neben der ehemaligen Arbeitgeberin des Klägers, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, oder dem Pensionssicherungsverein - zur Zahlung einer Betriebsrente an den Klägers verpflichtet ist und ob darüber hinaus die bisher gezahlte Betriebsrente rückwirkend zum 01. Juli 2002 wie die Betriebsrenten der Rentner und Rentnerinnen der Beklagten anzupassen ist.