LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 16.03.2005
2 Sa 1771/04
Normen:
BGB § 623 § 126 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hanau - 4 Ca 179/04 - 10.09.2004,

Schriftform des Aufhebungsvertrages - Einverständniszusatz auf Angebotsurkunde

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.03.2005 - Aktenzeichen 2 Sa 1771/04

DRsp Nr. 2005/14265

Schriftform des Aufhebungsvertrages - Einverständniszusatz auf Angebotsurkunde

»1. Erfolglose Klage auf Feststellung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, weil diese durch wirksamen Aufhebungsvertrag einvernehmlich beendet worden ist und der Kläger eine neu begründetes Arbeitsverhältnis nicht darlegen konnte.2. Es genügt zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das Angebot des Arbeitgebers auf derselben Urkunde mit dem Zusatz "mit der obigen Änderung einverstanden" unterzeichnet.«

Normenkette:

BGB § 623 § 126 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen noch ein Arbeitsverhältnis besteht.