Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.1.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streitverkündeten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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