ArbG Lübeck, vom 14.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2344/01
Schmerzensgeld; Mobbing
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002 - Aktenzeichen 3 Sa 1/02
DRsp Nr. 2003/5093
Schmerzensgeld; Mobbing
»1. Nicht jede Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit zwischen Kollegen und/oder Vorgesetzten und Untergebenen kann den Begriff des "Mobbings" erfüllen. Vielmehr ist es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergeben, ohne dass diese Ausdruck des Ziels sind, den Anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen.2. Der Begriff des Mobbings stellt für sich gesehen nicht eine Anspruchsgrundlage dar. Vielmehr handelt es sich bei "Mobbing" um ein soziales Phänomen, das es schon immer in der Arbeitswelt gegeben hat, das aber in den letzten Jahren vermehrt in den Blick der Allgemeinheit getreten ist.
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