LAG Niedersachsen - Urteil vom 17.07.2009
10 Sa 1578/08
Normen:
TV-Urlaubsgeld (Gebäudereinigung) § 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hameln, vom 11.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 648/07

Schließung von Tariflücken durch das Gericht; unbegründete Klage eines Gebäudereinigers auf zusätzliches Urlaubsgeld

LAG Niedersachsen, Urteil vom 17.07.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 1578/08

DRsp Nr. 2009/22319

Schließung von Tariflücken durch das Gericht; unbegründete Klage eines Gebäudereinigers auf zusätzliches Urlaubsgeld

1. Bewusste Auslassungen der Tarifvertragsparteien können nicht durch die Gerichte ergänzt werden. 2. Unbewusste Tariflücken können nur dann gefüllt werden, wenn sichere Anhaltspunkte dafür vorliegen, in welcher Weise die Tarifvertragsparteien die Lücken geschlossen hätten.

Tenor:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 11. September 2008 - 1 Ca 648/07 - abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-Urlaubsgeld (Gebäudereinigung) § 2 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um einen tariflichen Urlaubsgeldanspruch.