LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.06.2011
8 Sa 1853/10
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; MTV Nr. 14 Bodenpersonal Lufthansa § 31 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 29.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 2311/10

Schichtzulage während der Altersteilzeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen 8 Sa 1853/10

DRsp Nr. 2011/17824

Schichtzulage während der Altersteilzeit

Während des Freizeitblocks der Altersteilzeit besteht kein Anspruch auf Schichtfortzahlung der Schichtzulage bei Schichtuntauglichkeit nach § 31 Abs. 3 MTV Nr. 14 Bodenpersonal Lufthansa.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 29. September 2010 - 14 Ca 2311/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; MTV Nr. 14 Bodenpersonal Lufthansa § 31 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob eine "Schichtfortzahlung" nach § 31 Abs. 3 des einschlägigen Manteltarifvertrags während des Freizeitblocks ihres Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu gewähren ist.