LAG Köln - Urteil vom 25.01.2001
5 Sa 1276/00
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 28.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1853/99

Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage

LAG Köln, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 5 Sa 1276/00

DRsp Nr. 2002/15298

Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage

»Wird eine Zulage nach dem - ggf. durch Auslegung zu bestimmenden - Zweck einer Betriebsvereinbarung deshalb gewährt, weil damit die besonderen Erschwernisse einer Umstellung auf Schichtarbeit ausgeglichen werden sollen, so kann diese Schichtzulage nicht auf spätere Tariferhöhungen angerechnet werden.«

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 3 ;
Vorinstanz: ArbG Bonn, vom 28.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1853/99