ArbG Bonn, vom 28.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1853/99
Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage
LAG Köln, Urteil vom 25.01.2001 - Aktenzeichen 5 Sa 1276/00
DRsp Nr. 2002/15298
Schichtzulage; Tariflohn; übertarifliche Zulage
»Wird eine Zulage nach dem - ggf. durch Auslegung zu bestimmenden - Zweck einer Betriebsvereinbarung deshalb gewährt, weil damit die besonderen Erschwernisse einer Umstellung auf Schichtarbeit ausgeglichen werden sollen, so kann diese Schichtzulage nicht auf spätere Tariferhöhungen angerechnet werden.«