I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 6. Dezember 2007 geändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.530,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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