1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelasen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen Kündigung einer zu Gunsten der Klägerin abgeschlossenen Direktversicherung durch den ehemaligen Arbeitgeber. Zwischen den Parteien bestanden zu keinem Zeitpunkt arbeitsvertragliche Beziehungen. Der Beklagte war Geschäftsführer der GmbH, bei der die 1956 geborene Klägerin seit 1992 tätig war. Die GmbH ist insolvent.
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