I. Die Berufung des Klägers gegen das am 17.07.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 520.000 € festgesetzt.
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