Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 10.11.2011,
Der Kläger hat 90 % und die Beklagte 10 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Klägers im Zusammenhang mit der Kündigung einer im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung zu Gunsten des Klägers abgeschlossenen Direktversicherung.
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