LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.05.2012
8 Sa 600/11
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1; StGB § 298 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 20.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 112/10

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen der Manipulation von Auftragsvergaben durch einen Angestellten einer Verbandsgemeinde

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.05.2012 - Aktenzeichen 8 Sa 600/11

DRsp Nr. 2012/20359

Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen der Manipulation von Auftragsvergaben durch einen Angestellten einer Verbandsgemeinde

Zwar steht einer Verbandsgemeinde dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch gegen einen Angestellten zu, der bei der Vergabe von Aufträgen aufgrund von Absprachen mit den beteiligten Unternehmen die tatsächlich gezahlten Preise gegenüber dem Angebot höher angesetzt hat. Jedoch fehlt es an einem Schaden, wenn die von dem Angestellten nach oben korrigierten Angebotspreise immer noch niedriger waren als das nächst höhere Angebot.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.9.2011, Az.: 11 Ca 112/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266 Abs. 1; StGB § 298 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über wechselseitige Zahlungsansprüche.

1. 2. 3.