LAG München - Urteil vom 10.03.2005
3 Sa 727/04
Normen:
NachwG § 2 Abs. 1 Nr. 10 § 4 ; TVG § 8 ; BGB § 242 § 249 § 284 § 286 ;
Vorinstanzen:
ArbG Rosenheim, vom 02.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 319/03

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstößen des Arbeitgebers gegen Nachweispflicht im Rahmen eines trotz regelmäßiger saisonaler Unterbrechungen als ununterbrochenen zu bewertenden Arbeitsverhältnisses - Versäumung tariflicher Ausschlussfrist bei Unkenntnis des Arbeitnehmers aufgrund unterlassener Information durch Arbeitgeber

LAG München, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen 3 Sa 727/04

DRsp Nr. 2005/8167

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Verstößen des Arbeitgebers gegen Nachweispflicht im Rahmen eines trotz regelmäßiger saisonaler Unterbrechungen als ununterbrochenen zu bewertenden Arbeitsverhältnisses - Versäumung tariflicher Ausschlussfrist bei Unkenntnis des Arbeitnehmers aufgrund unterlassener Information durch Arbeitgeber

»1. Wird ein gewerblicher Arbeitnehmer von einem Straßenbauunternehmen seit rund 18 Jahren beschäftigt, wobei die Zeiten der Beschäftigung jeweils von ca. Dezember bis ca. April des Folgejahres nach Ausspruch einer entsprechenden Arbeitgeberkündigung unterbrochen wurden, ist das Arbeitsverhältnis trotz der Unterbrechungen in Bezug auf die Nachweispflicht des Arbeitgebers nach dem NachwG wie ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis zu behandeln, das gem. § 4 NachwG bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestanden hat.2. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Aushändigung einer Urkunde im Sinne von § 2 NachwG besteht in solchen Fällen nur, wenn der Arbeitnehmer dies gem. § 4 Satz 1 NachwG verlangt hat.