Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Wetzlar vom 15.09.2009 - 3 Ca 79/09 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 EUR (in Worten: Zweitausend und 00/100 Euro) zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz auf jeweils 100,00 EUR (in Worten: Hundert und 00/100 Euro) monatlich jeweils ab dem ersten eines jeden Monats der Monate von Februar 2005 bis Juli 2006 sowie Zinsen in gleicher Höhe auf jeweils 25,00 EUR (in Worten: Fünfundzwanzig und 00/100 Euro) monatlich der Monate Dezember 2003 bis Januar 2005 und August 2006 bis September 2006 und beschränkt auf Zinsen aus insgesamt 2.000,00 EUR (in Worten: Zweitausend und 00/100 Euro) ab 03. Februar 2010.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die Klägerin 58% und die Beklagte 42% zu tragen. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin zu 29% und die Beklagte zu 71%.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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