ArbG Koblenz, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 754/11
Schadensersatzanspruch der Arbeitnehmerin bei schuldhaft fehlerhafter Abführung der Sozialabgaben; Überschreiten gesetzlicher Schwellenwerte bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos im geringfügigen Arbeitsverhältnis; Mitverschulden der Arbeitnehmerin bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.03.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 608/11
DRsp Nr. 2012/8615
Schadensersatzanspruch der Arbeitnehmerin bei schuldhaft fehlerhafter Abführung der Sozialabgaben; Überschreiten gesetzlicher Schwellenwerte bei Einrichtung eines Arbeitszeitkontos im geringfügigen Arbeitsverhältnis; Mitverschulden der Arbeitnehmerin bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände
1. Die Arbeitgeberin haftet gemäß § 280BGB der Arbeitnehmerin auf Schadenersatz, wenn sie bei der Abführung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge schuldhaft Nebenpflichten verletzt, dadurch Schäden der Arbeitnehmerin verursacht und der Arbeitnehmerin kein Mitverschulden zur Last gelegt werden kann; dabei hat die Arbeitgeberin für die verkehrsübliche Sorgfalt einzustehen (§ 276BGB), was bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich zieht, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42 eEStG).2. Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos ist auch bei geringfügigen Arbeitsverhältnissen nicht ausgeschlossen (§ 7 b Nr. 5 SGB IV in der Neufassung des SGB IV vom 12. November 2009); die Grenzwerte dürfen jedoch insgesamt nicht überschritten werden.
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