Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.07.2014 verkündete Urteils des Landgerichts Wuppertal –
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 163.875,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.04.2013 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung aller Rechte aus dem Treuhandvertrag zu der Beteiligung an der „A. mbH & Co. KG“ im Nennwert von 160.000,00 Euro.
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