1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 13.11.2015 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
3. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 13.11.2015 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
I.
Der Kläger verlangt vom Beklagten Schadensersatz für die Beschädigung eines Maishäckslers in Höhe von 30.380,47 €.
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