Die Klage auf Zahlung von Schadenersatz aus Amtshaftung wird an das Landgericht Nürnberg-Fürth verwiesen.
I.
Streitig ist die Zahlung eines Schadenersatzes wegen verspätet gezahlter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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