LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 17.02.2004 L 12 RA 1624/03 KO-A
Normen:
ZuSEG § 3 ;
Sachverständigenentschädigung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 17.02.2004 - Aktenzeichen L 12 RA 1624/03 KO-A
DRsp Nr. 2006/24393
Sachverständigenentschädigung
Wenn sich der vorgebrachte Befangenheitsgrund auf den Inhalt des Gutachtens bezieht, so ist ein Sachverständiger jedenfalls dann hinsichtlich einer von ihm vorgelegten Stellungnahme zum Befangenheitsantrag zu entschädigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]