LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 17.02.2004
L 12 RA 1624/03 KO-A
Normen:
ZuSEG § 3 ;

Sachverständigenentschädigung

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 17.02.2004 - Aktenzeichen L 12 RA 1624/03 KO-A

DRsp Nr. 2006/24393

Sachverständigenentschädigung

Wenn sich der vorgebrachte Befangenheitsgrund auf den Inhalt des Gutachtens bezieht, so ist ein Sachverständiger jedenfalls dann hinsichtlich einer von ihm vorgelegten Stellungnahme zum Befangenheitsantrag zu entschädigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ZuSEG § 3 ;