LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.04.2015
3 Sa 368/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; ZPO § 286 Abs. 1 S. 1; ZPO § 403;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 22.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 764/12

Sachverständigenbeweis zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunftunwirksame krankheitsbedingte Kündigung eines Kraftfahrers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 368/13

DRsp Nr. 2015/10161

Sachverständigenbeweis zu krankheitsbedingten Fehlzeiten in der Zukunft unwirksame krankheitsbedingte Kündigung eines Kraftfahrers

Lagen nach Maßgabe eines Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt des Zugangs der ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in Zukunft krankheitsbedingte Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu mehr als 30 Fehltagen pro Jahr führen können, kann nicht von einer negativen Gesundheitsprognose ausgegangen werden.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 22.07.2013, Az.: 4 Ca 764/12, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; ZPO § 286 Abs. 1 S. 1; ZPO § 403;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen krankheitsbedingten Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat, oder aber nicht.