LAG Köln - Urteil vom 21.10.2015
11 Sa 180/15
Normen:
GG Art. 3; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 10472/13

Sachlicher Geltungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

LAG Köln, Urteil vom 21.10.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 180/15

DRsp Nr. 2016/10187

Sachlicher Geltungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist grundsätzlich auf den jeweiligen Arbeitgeber bezogen. Er greift wegen seines Schutzcharakters gegenüber der Gestaltungsmacht des Arbeitgebers nur dort ein, wo dieser durch eigenes, gestaltendes Verhalten ein eigenes Regelwerk bzw. eine eigene Ordnung schafft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.12.2014 - 1 Ca 10472/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3; BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Zahlung von Spesen und Zuschüssen zur Anschaffung für Schutzkleidung.