Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 10.09.2008, 2 Ca 244/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung noch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Grund der im Arbeitsvertrag vereinbarten Befristung.
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