Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.07.2009 - 1 BV 26 c/09 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen
I. Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren nur noch um die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Betriebsrat einen PC nebst Peripheriegeräten und Software zur Verfügung zu stellen.
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