I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 05.05.2009 -
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wehrt sich mit der vorliegenden Klage gegen die Anrechnung einer von ihm bezogenen gesetzlichen Regelaltersrente auf seinen Anspruch auf Versorgungsbezüge, die er von der Beklagten als seiner früheren Arbeitgeberin erhält.
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