Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11.5.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit ist die Zahlung von Arbeitslosengeld (Alg) für die Zeit ab 13.1.2005.
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