Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Rückzahlung von Fortbildungskosten.
Der Beklagte ist gelernter Bankkaufmann und war seit 8.2.2002 bei dem Kläger beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 19.2.2007 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem
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