Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.9.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.989,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.2.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Rückzahlung von Arbeitsentgelt.
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