LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.06.2009
8 Sa 767/08
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; BMTV-AW II § 46; Sanierungs-TV § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 28.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 91/08

Rückwirkender Wegfall tariflicher Jahressonderzahlung durch Sanierungstarifvertrag bei fehlendem Vertrauensschutz zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2009 - Aktenzeichen 8 Sa 767/08

DRsp Nr. 2010/3318

Rückwirkender Wegfall tariflicher Jahressonderzahlung durch Sanierungstarifvertrag bei fehlendem Vertrauensschutz zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung

1. Tarifvertragliche Regelungen tragen auch während der Laufzeit des Tarifvertrages den immanenten Vorbehalt ihrer rückwirkenden Abänderbarkeit durch Tarifvertrag in sich; das gilt selbst für bereits entstandene, fällig gewordene und noch nicht abgewickelte Ansprüche ("wohlerworbene Rechte"). 2. Ob und wann die Tarifunterworfenen mit einer tariflichen Neuregelung rechnen müssen, ist eine Frage des Einzelfalls; bezüglich des Vertrauensschutzes ist maßgeblich auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung abzustellen. 3. Das Vertrauen in die Fortgeltung einer Tarifnorm ist unabhängig davon, ob der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien gilt oder ob dessen Anwendung in seiner jeweiligen Fassung vertraglich vereinbart ist, dann nicht mehr schutzwürdig, wenn und sobald die Normunterworfenen mit einer Änderung rechnen müssen; maßgebend sind insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalles.